Versorgungsstrukturgesetz:
Neues Gesetz, neues Glück?

Mit großen Worten spart die Politik selten, wenn es um Reformen im Gesundheitswesen geht. Auch das Versorgungsstrukturgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, ist mit dicken Vorschusslorbeeren behaftet: "Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als Satzungsleistung wieder erstatten" heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

Aber wie viel mehr an Qualität kommt bei den Patienten und in den Praxen vor Ort wirklich an? Tatsache ist: In der Fläche wie in der Tiefe verbessert das Gesetz die Versorgung nicht. Ganz im Gegenteil: Ein neu geschaffenes Anreizsystem mit Honorarzuschlägen soll Ärztinnen und Ärzte auf’s Land locken. Das hört sich zunächst gut an. Doch Geld allein wird jungen Medizinern die Landarztkarriere nicht schmackhafter machen. Dazu gehört schon mehr - vor allem bessere Arbeitsbedinungen und gesellschaftliche Anerkennung für die geleistete Arbeit. Gegenfinanziert wird dieser Geldsegen im System - Ärzte in rechnerisch übervorsorgten Gebieten müssen Honorareinbußen hinnehmen, und die Kassenärztlichen Vereinigungen können jetzt Praxen aufkaufen und anschließend still legen. Das hat mit Marktwirtschaft oder Wettbwerb nichts zu tun, sondern ist schlichtweg staatlicher Dirigismus, der sich sicherlich eher motivationsdämpfend auswirkt.

Was die neuen "Wohltaten" für gesetzlich versicherte Patienten anbelangt, so halten auch diese sich in Grenzen. Natürlich ist es für den Einzelnen schön, wenn seine Krankenkasse ein rezepetfreies Arzneimittel bezahlt oder auch eine Haushaltshilfe. Aber wie viel mehr wäre gewonnen, wenn die Krankenkassen statt einer ausreichenden, wirtschaftlichen, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung endlich die für den einzelnen passende Therapie - unter Einschluss aller Methoden - finanzieren würden und Abschied von dem Prinzip nähmen: Ein bisschen was für alle ist besser als das Richtige für den Einzeln.

Davon sind wir im Zeitalter der Rabattverträge, Hausarztmodelle, Versorgungsverträge und Ausschreibungsmodelle weiterhin weit entfernt. Auch das Versorgungsstrukturgesetz bringt hier keine wirkliche Innovation, sondern schreibt die Mangelverwaltung unter neuem Etikett fort. Betroffen sind jetzt auch schwer Kranke, die demnächst über die spezialärztliche Versorgung betreut werden - zwar nicht mehr unbedingt wohnortnah, aber immerhin nach den neusten Leitlinien und in einer vernetzten Struktur aus niedergelassenen Ärzten und Klinikern. Ob dies im Sinne der Patienten ist? Antwort unbekannt: Schließlich werden diejenigen, die das gesamte System und dessen vermeintliche Optimierungen mit ihren Beiträgen finanzieren, nur selten oder gar nicht nach ihrer Meinung gefragt.